Dichtheitsprüfung von Entwässerungsanlagen

Der Schutz unseres Grundwassers und des Erdreiches ist von größter Bedeutung. Deshalb muss die Dichtheit aller Abwassersysteme zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. Die Intervalle für eine Überprüfung werden vom Gesetzgeber sowie den zuständigen Behörden vorgegeben.

Unsere erfahrenen, sachkundigen Mitarbeiter stehen Ihnen für nachfolgende Anwendungsbereiche zur Verfügung:

  • Dichtheitsprüfungen an Regen- und Schmutzwasserkanälen
  • Dichtheitsprüfungen von Grundleitungen
  • Dichtheitsprüfung von Hausanschlussleitungen
  • Dichtheitsprüfungen von Abwassersammelgruben inklusive der Zulaufleitungen
  • Dichtheitsprüfungen von Kleinkläranlagen
  • Die Prüfungen erfolgen gemäß folgenden Normen:
  • DIN EN 1610 – Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen
  • DIN EN 12889 – Grabenlose Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und-kanälen
  • DIN 1986-30 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, Teil 30 Instandhaltung

Die Prüfungen erfolgen mittels Wasser oder Luft als Prüfmedium.

Nach ausgeführter Prüfung erhält der Auftraggeber eine Dokumentation in Form von Prüfprotokollen. Überwacht vom TÜ-Service als Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz.


Dichtheitsprüfung von Abwassersammelgruben

Grundstücke, die keinen Anschluss an die Kanalisation haben, müssen durch ein zugelassenes Unternehmen ihre Abwässer entsorgen.

Jeder Grundstückseigentümer oder Pächter eines Gartengrundstückes ist verpflichtet, seine Abwasseranlage nach den anerkannten Regeln der Technik zu betreiben. Er hat die Funktionsfähigkeit und den Zustand selbst zu überwachen.

Die Abwässer werden in Abwassersammelbehältern aufgefangen und müssen dauerhaft dicht sein!

Jeder Betreiber muss in der Lage sein, jederzeit ein gültiges Dichtheitsgutachten vorlegen zu können.

Vor Inbetriebnahme eines neuen Sammelbehälters oder nach einer Sanierung ist zwingend eine Dichtheitsprüfung von einer anerkannten, zugelassenen Firma vornehmen zu lassen.

Eine Sanierung oder Reparatur selbst durchzuführen ist unzulässig.

Die rechtlichen Grundlagen für ein Dichtheitsgutachten ergeben sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Berliner Wassergesetz, des Weiteren aus den Wasserschutzgebietsverordnungen und den Pachtverträgen sowie sonstigen behördlichen Auflagen.

Dichtheitsprüfungen werden von Sachverständigen durchgeführt.

Dieser Prüfer hat alle gesetzlichen geforderten Zulassungen und verfügt über eine entsprechende Messtechnik, mit der er die Prüfung dokumentiert.